Kurzstellungnahme

Brüsseler Kreis positioniert sich in einer Kurzstellungnahme zur Entwicklung eines Bundesteilhabegesetzes.

 Mit Beginn des Prozesses zur Schaffung eines Bundesteilhabegesetzes wurde ein wichtiger Schritt zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe hin zu einem modernen Teilhaberecht begonnen. Bereits im Jahr 2004 positionierte sich der Brüsseler Kreis zusammen mit dem damaligen Vorstand der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtlicher Träger der Sozialhilfe zu zentralen Reformbedarfen im Kontext der Eingliederungshilfe. Die zentralen Forderungen haben bis heute ihre Gültigkeit nahezu beibehalten.

Mit großem Interesse verfolgen die Mitgliedsunternehmen des Brüsseler Kreises daher die Aktivitäten der Arbeitsgruppe Bundesteilhabegesetz und begrüßen die hiermit verbundenen grundlegenden Zielsetzungen. Vor diesem Hintergrund möchte der Brüsseler Kreis verstärkend auf folgende wesentliche Ziele des Weiterentwicklungsprozesses hinweisen... - zur Stellungnahme.

 

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